I-C-Q INSTITUTE OF COMPETENCIES AND QUALIFICATIONS
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ALLGEMEINE GESCHÄEFTSBEDINGUNGEN AGBs

Sie finden an dieser Stelle die jeweils neueste Version unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGBs.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit gegenwärtigen oder zukünftigen Kunden und Vertragspartnern des Instituts für Kompetenzen und Qualifikationen (nachfolgend „Kunden“). Der Anwendung sämtlicher anders lautender Einkaufs- und Lieferbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen, es sei denn, dass das Institut für Kompetenzen und Qualifikationen sie im Einzelfall explizit schriftlich anerkannt hat. Die AGBs werden von den Kunden mit Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung, auch wenn das Institut für Kompetenzen und Qualifikationen auf die AGBs bei der Annahme einzelner Aufträge nicht mehr Bezug nimmt. Sie gelten auch für künftige Geschäfte. Kunden sind sowohl die juristischen als auch die natürlichen Personen.

1. Aufträge

Angebote und Aufträge jeder Art müssen den Gegenstand des Geschäfts zweifelsfrei erkennen lassen. Mündliche Nebenabreden sowie Änderungen von Aufträgen gelten nur vorbehaltlich der schriftlichen Bestätigung durch das Institut für Kompetenzen und Qualifikationen. Das Institut für Kompetenzen und Qualifikationen haftet nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch unrichtige, unvollständige, missverständliche und unleserliche Angaben des Auftraggebers entstehen. Das Institut für Kompetenzen und Qualifikationen ist berechtigt, nach vorbehaltloser Bestätigung eines Auftrags nach eigener Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder diesen fristlos zu kündigen, wenn eine bei dem Institut für Kompetenzen und Qualifikationen nachträglich eingegangene Auskunft über den Kunden (z.B. eine Auskunft über verschlechterte Vermögensverhältnisse oder über schwerwiegende Vertragsverletzungen) nicht befriedigend ist.

2. Ausführung durch Dritte

Das Institut für Kompetenzen und Qualifikationen darf sich zur Ausführung aller Geschäfte, wenn es nach Ermessen für zweckmäßig und sinnvoll ist, Dritter bedienen. Das Institut für Kompetenzen und Qualifikationen haftet nur für die sorgfältige Auswahl Dritter.

3. Angebote und Preise

Alle Angebote und Preise sind freibleibend. Sie können ohne gesonderte Mitteilung den tatsächlichen Gegebenheiten und dem veränderten Aufwand angepasst werden. Die Preise gelten in CHF (oder umgerechnet in Euro), wenn keine andere Währung vereinbart wurde. Der Kunde schuldet die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit eine solche anfällt. Alle in den Angeboten des Instituts für Kompetenzen und Qualifikationen genannten Preise sind Bruttopreise einschließlich Umsatzsteuer. Zahlungsziele, Skonti oder sonstige Abzüge werden nichtgewährt, es sei denn, sie sind ausdrücklich vereinbart. Besondere Leistungen bedingen einen Aufschlag oder werden nach Aufwand abgerechnet.

4. Leistungen

Die in Auftrag gegebenen und von dem Institut für Kompetenzen und Qualifikationen angenommenen Leistungen werden laut Auftrag und dieser AGB ausgeführt. Die Entgegennahme der Leistungen durch den Kunden gilt als Abnahme. Eine über den Auftrag hinausgehende Leistung schuldet das Institut für Kompetenzen und Qualifikationen nicht. Bei einseitiger Stornierung des Auftrags durch den Kunden ist das Institut für Kompetenzen und Qualifikationen berechtigt, von dem Kunden Schadenersatz in Höhe des entgangenen Gewinns zu verlangen.

5. Leistungserbringung, Lieferfristen und Teillieferung

Leistungstermine und Lieferfristen werden nach bestem Wissen und Gewissen angegeben und können immer nur voraussichtliche Leistungs- und Liefertermine sein. Sie gelten nicht als verbindliche Zusicherung. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Teillieferungen- und Leistungen zu den vereinbarten Bedingungen abzunehmen.

6. Störungen, Höhere Gewalt, Schließung und Einschränkung des Betriebs, Netz- und Serverfehler, Viren

Das Institut für Kompetenzen und Qualifikationen haftet nicht für Schäden, die durch Störung unseres Betriebs verursacht wurden, insbesondere durch höhere Gewalt, beispielsweise Naturereignisse, Streiks, Verkehrsstörungen, verkehrsbedingte Verspätungen, Netz- und Serverfehler, für nicht von uns vertretbare Verbindungs- und Übertragungsfehler und sonstige Störungen. Das Institut für Kompetenzen und Qualifikationen ist in diesen Fällen berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Das gleiche gilt, wenn das Institut für Kompetenzen und Qualifikationen aus einem wichtigen Grund den Betrieb, insbesondere den Online-Service, an einzelnen Tagen oder für bestimmte Zeit ganz oder teilweise schließen bzw. einschränken muss. Das Institut für Kompetenzen und Qualifikationen haftet nicht für durch Viren, Trojaner, Autodialer, Spammail oder vergleichbare Daten verursachte Schäden. Bei Lieferungen von Dateien per DFÜ (Modem), E-Mail oder andere Fernübertragungen ist der Kunde für eine endgültige Viren- und Datenüberprüfung der übertragenen Daten- und Textdateien zuständig. Eventuelle Schadensersatzansprüche des Kunden, ungeachtet aus welchem Rechtsgrunde, werden vollumfänglich ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Die elektronische Übertragung erfolgt alleine auf Risiko des Kunden. Das Institut für Kompetenzen und Qualifikationen haftet nicht für schadhafte, unvollständige oder verlorengegangene Texte und Daten durch die elektronische Übertragung. Das Institut für Kompetenzen und Qualifikationen haftet hinsichtlich der vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen und Programme nicht für die Verletzung von Urheberrechten oder von gewerblichen Schutzrechten, ungeachtet ob es solche des Kunden oder solche von Dritten sind. Der Kunde haftet dafür, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Programme weder Urheberrechte noch gewerbliche Schutzrechte von Dritten verletzen. Der Kunde stellt das Institut für Kompetenzen und Qualifikationen insoweit gegen alle Ansprüche frei, welche diesbezüglich gegenüber dem Institut für Kompetenzen und Qualifikationen geltend gemacht werden sollten.

7. Annahme

Die Annahme der Leistung bzw. Lieferung, einschließlich Teillieferungen, ist eine Hauptpflicht des Kunden. Lehnt oder unterlässt der Kunde die Annahme, dann befindet er sich ohne weitere Mahnung in Annahmeverzug und haftet für alle entstehenden Schäden.

8. Reklamationen

Reklamationen werden im unternehmerischen Verkehr nur anerkannt, wenn sie bei offensichtlichen Mängeln unverzüglich nach Übertragung der Übersetzung oder nach Erbringung der Leistung, bei erkennbaren Mängeln unverzüglich nach der vorzunehmenden Überprüfung der Leistung, bei versteckten Mängeln unverzüglich nach ihrer Entdeckung bei uns unter substantivierter Bezeichnung des Mangels schriftlich erfolgen. Auch im nicht unternehmerischen Verkehr müssen Reklamationen unter genauer Angabe des Mangels schriftlich erfolgen. Im unternehmerischen und im nichtunternehmerischen Verkehr sind bei offensichtlichen Mängeln nach Ablauf von zwei Wochen nach Erbringung der Leistung, bei erkennbaren Mängeln nach Ablauf von vier Wochen nach Erbringung der Leistung, ansonsten nach Ablauf von vier Wochen nach Entdeckung eines versteckten Mangels durch den Kunden sämtliche Mängelrügen ausgeschlossen. Bei begründeten, ordnungsgemäß gerügten Mängeln hat das Institut für Kompetenzen und Qualifikationen das Recht, nach Wahl die Leistung nachzubessern oder neu zu erbringen. Der Kunde bleibt zur Annahme der erbrachten Leistung und zur Zahlung verpflichtet.

9. Lieferverzug, Unmöglichkeit, Rücktritt und Schadensersatz

Zum Rücktritt vom Vertrag bzw. der Selbstvornahme der Leistung ist der Kunde in den Fällen des Leistungsverzugs, der Nachbesserung und zu vertretender Unmöglichkeit sowie in sonstigen Fällen nur berechtigt, wenn die Frist erheblich überschritten ist und er eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Im unternehmerischen Verkehr haften wir für nicht fristgerechte Leistung, bei Nichterfüllung und Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrunde, mit Ausnahme solcher bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sowie für Erfüllungsgehilfen und im Falle leichter Fahrlässigkeit nur soweit wesentliche Vertragspflichten verletzt worden sind und nicht für verursachte Mangelfolgeschäden, sonstige mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn. Die Haftung wird im übrigen im unternehmerischen und im nichtunternehmerischen Verkehr bei leichter Fahrlässigkeit auf das Doppelte des Rechnungswertes der schadensstiftenden Lieferung oder Leistung und auf maximal zwanzigtausend Euro sowie im unternehmerischen Verkehr bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Erfüllungsgehilfen auf das Dreifache des Rechnungswertes der schadensstiftenden Lieferung oder Leistung und auf maximal dreißigtausend Euro beschränkt. Die hierin genannte Schadensersatzpflicht beschränkt sich stets auf typische, bei Vertragsabschluss vorhersehbare direkte Schäden. Die Haftungsgrenzen erniedrigen sich betragsmäßig auf ein Drittel, wenn der Kunde gegen Schäden versichert ist. Der Kunde unterliegt umfassenden Mitwirkungspflichten. Er verpflichtet sich jede von dem Institut für Kompetenzen und Qualifikationen gelieferte Leistung auf Mangelfreiheit und auf Verwendbarkeit in der konkreten Situation zu prüfen, bevor er die Leistung anderweitig einsetzt. Für Folgeschäden, wie etwa fehlerhafter Druck, haftet das Institut für Kompetenzen und Qualifikationen nicht, wenn der Kunde seine Mitwirkungspflicht nicht umfassend und rechtzeitig erfüllt hat. Zudem ist das Institut für Kompetenzen und Qualifikationen berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht nachkommt.

10. Abtretung

Die Abtretung der Rechte aus einem Vertrag durch einen Kunden bedarf der schriftlichen Zustimmung durch das Institut für Kompetenzen und Qualifikationen.

11. Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart, verlangt das Institut für Kompetenzen und Qualifikationen im Geschäftsverkehr mit den Kunden Zahlung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum. Es wird ein Aufrechnungsverbot vereinbart. Zurückbehaltungsrechte und Abzüge sind ausgeschlossen. Zahlungsverpflichtet ist jeweils die beauftragende Partei. Ist der Kunde insolvent oder zahlungsunwillig oder bestehen begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder -bereitschaft, kann das Institut für Kompetenzen und Qualifikationen die Rechnungen sofort fällig stellen. In diesem Falle ist das Institut für Kompetenzen und Qualifikationen berechtigt, die Leistung oder Ware Zug um Zug gegen Zahlung herauszugeben oder wahlweise vom Vertrag zurückzutreten. Rechnungen über Lohnarbeiten sind zahlbar bei Rechnungserhalt netto Kasse. Sofern nicht anders vereinbart, ist das Institut für Kompetenzen und Qualifikationen berechtigt, eine Anzahlung des tatsächlichen oder von uns geschätzten Rechnungsbetrags in bar zu verlangen. Geleistete Zahlungen sind vorbehaltlos und unwiderruflich. Werden Teilzahlungen vereinbart, so wird der gesamte Restbetrag fällig, wenn der Kunde mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise in Verzug ist. Bestimmungen des Kunden über die Anrechnung von Zahlungen sind für das Institut für Kompetenzen und Qualifikationen nicht verbindlich. Das Institut für Kompetenzen und Qualifikationen behält sich vor, Zahlungen nach Ermessen auf fällige Forderungen und Zinsen anzurechnen. Im Falle des Zahlungsverzugs ist sie berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Ferner ist sie berechtigt, nach vorheriger Ankündigung, das Zurückbehaltungsrecht für sämtliche noch anstehenden Lieferungen auszuüben oder Vorauszahlungen zu verlangen. Der in Verzug geratene Kunde ist verpflichtet, gelieferte, noch unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren, auf Verlangen an uns herauszugeben. Ferner sind wir berechtigt, die sofortige Zahlung aller noch offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen einschließlich der gestundeten Beträge zu verlangen. Bei Zahlungsverzug oder bei Stundung sind wir berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen vom Verzugstage an zu berechnen. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen (z.B. Zinsen in Höhe der banküblichen Kreditzinsen sowie die Geltendmachung von Verzögerungsschäden) bleibt imVerzugsfalle hiervon unberührt.

11.1 Stornierungsregelungen

Bei kurzfristigen Abmeldungen behalten wir uns vor, die anfallende Gebühren wie folgt geltend zu machen: Bei einer Abmeldung bis 14 Tage vor Leistungserbringung werden 50% der Gebühren, bei einer Abmeldung 13-7 Tage vor Leistungserbringung werden 80% der Gebühren berechnet. Spätere Abmeldungen oder Nichtteilnahme an einer vereinbarten Leistung lassen unseren Anspruch auf die volle Gebühr unberührt. Mit einer Übertragung der Berechtigung zur Teilnahme an der gebuchten Leistung sind wir einverstanden, soweit uns der Name und die Anschrift des Ersatzteilnehmers mitgeteilt werden. Hiervon abweichende Vereinbarungen zwischen uns und unseren Kunden in schriftlicher Form sind von dieser Regelung nicht betroffen.

12. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Begleichung aller bestehenden Forderungen gegenüber dem Kunden bleibt die gelieferte Leistung einschließlich aller anhängigen Rechte das Eigentum des Instituts für Kompetenzen und Qualifikationen. Wenn die Vorbehaltsleistung mit anderen fremden Gegenständen oder Leistungen verbunden oder verarbeitet wird, erwirbt das Institut für Kompetenzen und Qualifikationen das Miteigentum an der neuen Sache oder Leistung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware oder –leistung zu den anderen Gegenständen oder Leistungen. Das Institut für Kompetenzen und Qualifikationen behält sich alle Rechte an etwaigen Arbeitsergebnissen bestimmter Nebenleistungen wie der Anlage einer Fachterminologie, einer Wortsammlung oder eines Glossars vor. Sofern die Eigentumsrechte an diesen Leistungen an den Kunden abgetreten werden, erteilt der Kunde des Instituts für Kompetenzen und Qualifikationen ein einfaches und übertragbares Nutzungsrecht an diesen Arbeitsergebnissen. Es ist berechtigt, die individuell erstellten Arbeitsergebnisse zu vervielfältigen, zu übersetzen, zu bearbeiten und darüber öffentlich zu berichten. Die Nutzungsrechte werden auf unbestimmte Zeit erteilt und sind nur aus wichtigem Grund aufkündbar. Bei Verwertungen und Veränderungen von den Leistungen des Institutes für Kompetenzen und Qualifikationen durch Dritte muss vorab unsere Zustimmung eingeholt werden.

13. Rechte Dritter

Der Kunde stellt sicher, dass keine Rechte Dritter an den dem Institut für Kompetenzen und Qualifikationen übermittelten Informationen, Unterlagen und anderen Gegenständen einer Bearbeitung, Verwertung, Vervielfältigung und/oder Veröffentlichung der Bearbeitung entgegenstehen. Der Kunde stellt dem Institut für Kompetenzen und Qualifikationen und deren Unterauftragnehmer von jeglicher Haftung für Ansprüche Dritter frei, die auf einer Verwendung, Bearbeitung, Verwertung oder Vervielfältigung dieser Informationen, Unterlagen und anderen Gegenständen oder deren Bearbeitung beruhen.

14. Geheimhaltung

Das Institut für Kompetenzen und Qualifikationen verpflichtet sich, die vom Kunden im Rahmen der Zusammenarbeit mitgeteilten und als vertraulich gekennzeichneten Informationen geheim zu halten und angemessene Maßnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass unbefugte Dritte von diesen Informationen oder Unterlagen Kenntnis nehmen und/oder diese Informationen und Unterlagen verwerten können. Die Geheimhaltungsverpflichtung endet, sobald die vertraulichen Informationen offenkundig und damit gemeinfrei geworden sind oder uns bereits bekannt waren. Das Institut für Kompetenzen und Qualifikationen wird vertrauliche Informationen des Kunden grundsätzlich nicht an unbefugte Dritte weitergeben, können aber zur Erbringung der Dienstleistungen Dritte einsetzen, sofern diese zur Geheimhaltung verpflichtet sind. Der Geheimhaltungsschutz endet drei Jahre nach Übermittlung der Informationen oder Unterlagen an das Institut für Kompetenzen und Qualifikationen. Bei der elektronischen Übertragung von Texten und Daten zwischen dem Kunden und dem Institut für Kompetenzen und Qualifikationen gewährt diese aufgrund der externen Eingriffsmöglichkeiten keinen absoluten Geheimnisschutz. Sofern bei der Bearbeitung bestimmter Unterlagen strengere Geheimhaltungsverpflichtungen zu beachten sind, ist der Kunde verpflichtet, dem Institut für Kompetenzen und Qualifikationen diese Auflagen bei Auftragserteilung schriftlich genauestens darzulegen und soweit erforderlich, die zu verwendenden Programme, Codes und Passwörter zur Verfügung zu stellen.

15. Nutzungsrecht an der Marke

Der Kunde räumt dem Institut für Komptenzen und Qualifikationen ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht ein, die Wortmarke, Bildmarke und Wortbildmarke des Kunden (nachfolgend "Marke") weltweit zu verwenden und im Rahmen der Anpreisung der Zusammenarbeit zu vervielfältigen. Das Institut für Kompetenzen und Qualifikationen verpflichtet sich, die Marke ausschließlich als Teil der Referenzangabe ihres Kundenstamms zu verwenden und zu vervielfältigen. Sie erkennt die Rechte des Kunden an der Marke an und verpflichten sich, diese Rechte in keiner Weise zu beeinträchtigen. Das Institut für Kompetenzen und Qualifikationen kann die Marke jederzeit in elektronischer Form anfordern (d. h. in print- und bildschirmtauglicher Version). Die Marke darf von dem Institut für Kompetenzen und Qualifikationen nur in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formen und Farben verwendet werden.

16. Abwerbungsverbot

Die angestellten und freiberuflichen Mitarbeiter/innen des Instituts für Kompetenzen und Qualifikationen dürfen bis zu vierundzwanzig Monate nach Abschluss des letzten Auftrags des Kunden ohne Genehmigung des Instituts für Kompetenzen und Qualifikationen weder direkt noch indirekt angestellt, beschäftigt oder beauftragt werden. Auch darf ihnen weder ein Angebot mündlich noch schriftlich oder in sonstiger Weise für eine solche Betätigung unterbreitet werden.

17. Datenschutz

Der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden, dass seine Daten im Sinne des Datenschutzes gespeichert werden.

18. Anwendbares Recht

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und dem Institut für Kompetenzen und Qualifikationen gilt ausschließlich das Schweizer Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts sowie des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG).

19. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle beidseitigen Pflichten ist der Ort der bearbeitenden Institut für Kompetenzen und Qualifikationen Geschäftsstelle, für die Geldschulden des Kunden der Hauptsitz in Solothurn, Schweiz.

20. Wirksamkeit Durch eine etwaige anfängliche oder später eintretende Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB wird die Gültigkeit der übrigen nicht berührt. Es gilt dann eine dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende gültige Bestimmung als vereinbart. Die maßgebende Fassung dieser AGB ist die in deutscher Sprache vorliegende Fassung.

21. Änderungen der AGB Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform oder auf elektronischem Wege angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Die Frist wird gewahrt, wenn der Kunde seine Ablehnung vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen an das Institut für Kompetenzen und Qualifikationen sendet. Auf diese Genehmigungswirkung wird das Institut für Kompetenzen und Qualifikationen den Kunden in ihrem Angebot besonders hinweisen. Kontaktieren Sie das Institut für Kompetenzen und Qualifikationen, sofern Sie die Übermittlung einer aktuellen Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wünschen.

Stand der AGBs vom 01.01.2008 Solothurn, gültig bis zum Widerruf oder zur Änderung (publiziert an dieser Stelle).